Kantorat
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Kantorat, Amt, Stelle eines Kantors, gegebenenfalls auch dessen Wohnung; abgeleitet aus dem Lateinischen cantare, cantoratus
Textbeispiel aus dem Jahr 1802:
mit ... zuverlaeßigkeit weiß man, daß der pabst Gregor der große gegen das ende des sechsten jahrhunderts in Rom das cantorat, oder eine solche schule stiftete, in welcher knaben und juenglinge im lesen und singen unterrichtet wurden, und daß im neunten jahrhunderte diese einrichtung auf veranlassung Karls des großen auch auf deutschen boden verpflanzt worden ist
Auszug aus dem Deutschen Rechtswörterbuch:
Ein Kantorat kann eine ganze Stadt umfassen (zentrale Kantorei) oder in größeren Städten (Leipzig, Berlin) nur einzelne Stadtteile.
Tip: Kantorate in West-Wolhynien, 1935/36
Quelle:
- Deutsches Rechtswörterbuch: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/
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